Wozu sind Unternehmen im Bereich HSE verpflichtet?

Unternehmen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, wenn es darum geht, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Hinzu kommen zahlreiche Vorschriften, die je nach Unternehmensgröße variieren können.

Ab welcher Unternehmensgröße trage ich als Unternehmer die HSE-Verantwortung?

Die Verantwortlichkeiten eines Unternehmens im HSE-Bereich sind eng mit seiner Größe verknüpft. Während Einzelunternehmer hauptsächlich für ihre eigene Sicherheit zuständig sind, steigen die Anforderungen mit jedem zusätzlichen Mitarbeitenden. Ab dem ersten Angestellten muss der Arbeitgeber für dessen Sicherheit sorgen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Kleinere Betriebe stehen nun vor der Entscheidung, entweder externe Fachkräfte zu beauftragen oder durch Schulungen selbst das nötige Wissen zu erlangen. 

Welche Fachkräfte vorgeschrieben sind:

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Diese berät das Unternehmen in allen Belangen der Arbeitssicherheit. Sie unterstützt bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und den daraus resultierenden Betriebsanweisungen. 

 

Arbeitsmediziner 

Ein Arbeitsmediziner ist notwendig, um die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sind essenziell, um frühzeitig potenzielle Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und präventive Maßnahmen einzuleiten. Auch ist Vorsorge nicht gleich Vorsorge: Mitarbeitende, die am Bildschirm arbeiten, benötigen völlig andere Untersuchungen als solche, die in Lärmbereichen oder mit Gefahrstoffen tätig sind. In unserer U3-Betreuung haben wir beispielsweise separate Untersuchungen im Bereich des Infektionsschutzes.

 

Ersthelfer und Brandschutzhelfer

Es müssen ausreichend betriebliche Erst- und Brandschutzhelfer vorhanden sein, um im Notfall schnell handeln zu können. Insbesondere bei den Ersthelfern ist wichtig zu wissen, dass diese nicht nur dem Gesamtunternehmen, sondern vor allem den verschiedenen Abteilungen zur Verfügung stehen müssen.

 

Sicherheitsbeauftragte

„Der Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen ist eine durch die Geschäftsleitung bestellte Person, die als Angestellter im Unternehmen Unfälle, berufsbedingte Krankheiten oder arbeitsbedingte Gefahren verhindern soll. Zum Tragen kommt diese Funktion in Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigten. Eine entsprechende gesetzliche Verankerung findet man im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen ist ausschließlich ehrenamtlich, die Entlohnung wird mit dem Gehalt in seiner eigentlichen Funktion abgegolten. In keinem Fall ist seine Funktion mit der einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der eines Betriebsarztes zu vergleichen. Um den optimalen Sicherheitsaspekt in einem Unternehmen zu gewährleisten, können Vorgesetzte nicht als Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden.“, so der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.

 

Spezialisierte Beauftragte

Je nach Tätigkeitsfeld des Unternehmens kann es erforderlich sein, spezialisierte Beauftragte wie Gefahrgut- oder Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Störfallbetriebe benötigen einen Störfallbeauftragten, der sich um die besonderen Anforderungen kümmert. Diese spezialisierten Rollen erfordern nicht nur eine fundierte Ausbildung in ihrem jeweiligen Bereich, sondern auch regelmäßige Weiterbildungen, um auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und Best Practices zu bleiben.

 

Überwachung und Management von HSE-Aufgaben – einfach und effizient mit eplas

Die Überwachung von Qualifikationen und Fristen ist ein wichtiger Bestandteil des HSE-Managements. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Schulungen aktuell sind und auf Personalwechsel reagieren. 
eplas erleichtert das Management von HSE-Aufgaben erheblich. Unsere HSE-Management-Lösung ermöglicht es Unternehmen, einen ständigen Überblick über den Status aller relevanten Dokumente und Qualifikationen zu behalten. Jede Kleinigkeit ist hinterlegt: So darf tatsächlich nur ein speziell geschulter Mitarbeitender den Kran lenken. Wer dies ist, sagt eplas auf einen Knopfdruck. 
Automatisierte Erinnerungsfunktionen helfen dabei, keine wichtigen Termine oder Fristen zu verpassen und gewährleisten so eine kontinuierliche Einhaltung der HSE-Vorschriften. Auch behält eplas immer im Blick, ob ausreichende Fachkräfte je nach Unternehmensgröße vorhanden sind oder ob neue „bestellt“ werden müssen.

Ja, die Anforderungen sind umfassend und vielschichtig und ohne eine HSE-Management-Lösung ab einer Unternehmensgröße nicht mehr „einfach so“ umzusetzen – schon gar nicht effizient. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite